Wetten in Großbritannien: mit Dezember 2014 tritt Steuerreform in Kraft

Rund zwei Jahre, nachdem die deutsche Regierung den heimischen Sportwettenmarkt auf Bundes- (Novelle zum Rennwett- und Lotteriegesetz = „Wettsteuernovelle“) und Landesebene (1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag) einer umfassenden Neuregulierung unterzogen hat, sehen sich Glücksspielanbieter nun von ähnlichen Umstrukturierungen in Großbritannien betroffen:

Gambling Tax Reform 2014 schiebt Steuerflucht Riegel vor

Auf den britischen Inseln tritt mit 1. Dezember 2014 die „Gambling Tax Reform 2014“ in Kraft, die im Wesentlichen, gleich der Novelle im deutschen Recht, darauf abzielt, Steuerlücken im Bereich des Remote Gambling (u. a. Sportwette) auszumerzen und die Steuergesetzgebung einer Modernisierung bzw. Anpassung an die Gegebenheiten des Online Gamings zu unterziehen.

Bisher war der Geltungsbereich des Steuergesetzes am Standort des anbietenden Unternehmens festgemacht. Mit Dezember 2014 wird nunmehr der Aufenthaltsort/Wohnort des Konsumenten zum entscheidenden Faktor. Demnach ergibt sich immer dann eine Steuerpflicht, wenn der betreffende online Spieler aus Großbritannien stammt.

Ladbrokes Shop in Großbritannien

Bild oben: zahlreiche Wettshops prägen das Straßenbild in vielen Städten Großbritanniens (wie hier der Marktführer “Ladbrokes”)- mit der Steuerreform im Dezember 2014 kommen zusätzliche Belastungen auf die Wettanbieter zu.

Durch diese Neuregulierung werden mit einem Schlag all jene Glücksspielunternehmen in die Pflicht genommen, die sich durch Abwanderung aus dem heimischen Markt der UK-Steuergesetzgebung entzogen haben. Dazu zählen unter anderem BetVictor (siedelte 1999 von London nach Gibraltar), Sportingbet und William Hill (Konzernmütter beider Unternehmen notieren in London an der Börse, online Glücksspielprodukte werden von Firmen auf Malta bzw. Gibraltar betrieben). Gleiches gilt selbstverständlich auch für alle anderen Anbieter, die ihre Produkte von einem Standort aus dem EU-Ausland übers Internet nach Großbritannien vermitteln.

Reform bringt weniger Steuerbelastung als in Deutschland

Geht die Neuregelung in Großbritannien hinsichtlich des örtlichen Geltungsbereiches noch mit der deutschen Novelle konform, so gibt es in anderen Aspekten starke Unterschiede. Unter anderem sind solche am Steuersatz und an der Bemessungsgrundlage zur Errechnung der Steuersumme festzumachen. Während nämlich in Deutschland alle Wetteinsätze, das heißt der gesamte Umsatz aus Sportwetten, mit 5% besteuert werden, wird in Großbritannien der Rohertrag (= Umsatz abzüglich der Aufwände) mit 15% besteuert.

Auf den ersten Blick scheint das deutsche Recht klar liberaler. Der Blick hinter die Kulissen zeichnet erst das ganze Bild: von den Wetteinsätzen werden im Schnitt 90 bis 95% wieder als Wettgewinne ausgeschüttet. Ein Besteuerungsmodell, das den Umsatz um 5% kürzt nimmt dem Wettanbieter folglich in etwa jenen Teil, den er als Gewinnmarge einkalkuliert. Wird hingegen die Gewinnmarge als Basis der Steuerrechnung herangezogen, so wie es in Großbritannien gehandhabt wird, fällt die Steuerlast weitaus geringer aus.

Wenngleich sich die Wettanbieter mit der Neuregelung im Vereinten Königreich also noch glücklich wähnen können, hat unter anderem der größte englische Buchmacher William Hill rechtliche Schritte angedroht. Gleiches gilt für die Vertretung der in Gibraltar ansässigen Buchmacher, der Gibraltar Betting and Gaming Association (GBGA). Sie befürchtet, dass ihre Mitglieder wieder nach England umziehen könnten, um sich der nunmehr doppelten Steuerpflicht (Steuersatz in Gibraltar bei 1%) zu entziehen.

Keine Verlierer ohne Gewinner: Bet365 muss künftig weniger Geld abführen

Neben den „Verlierern“ der Steuerreform gibt es freilich auch Gewinner. Dazu zählen jene Wettanbieter, die aufgrund ihres UK-Standortes bereits der nationalen Glücksspielgesetzgebung unterliegen, wie etwa Bet365. Während die „Steuerflucht“ viele englische Wettanbieter nach Gibraltar oder Malta geführt hat, hat das Familienunternehmen seinen Hauptsitz nach wie vor in Stoke-on-Trent. Bis zum 1. Dezember 2014 hatte der Bookie demnach für alle, aus der Veranstaltung von Sportwetten, erwirtschafteten Gewinne, unabhängig davon, über welchen Markt sie erzielt wurden, Steuern in England abzuführen. Mit der Novelle reduzieren sich die UK-steuerpflichtigen Einnahmen nunmehr um alle Nicht-UK-Kunden.

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